Unternehmens-KEP-Antrag: Wenn die juristische Person eine MERSIS-Nummer hat, dann ist die MERSIS-Nummer inklusive des Handelsregisternamens oder des Handelsregisternachweises oder des Tätigkeitsnachweises, der von den Handelsregisterämtern ausgestellt wurde, in Kopie beizufügen. Die Kopie muss gemäß der im notariell beglaubigten Unterschriftenverzeichnis aufgeführten Befugnisse unterzeichnet und gestempelt sein. Verpflichtungserklärung des Unternehmenskunden. Die Identität der von juristischen Personen als handlungsberechtigte Personen festgelegten Personen wird durch einen Personalausweis, einen Reisepass, einen Führerschein, eine Anwaltsbescheinigung oder ein anderes gültiges offizielles Dokument nachgewiesen. Die Originalunterschrift des notariell beglaubigten Unterschriftenverzeichnisses oder eine notariell beglaubigte "Originalgetreue" Kopie (Bei Unternehmen, die den Identitätsüberprüfungsservice von TNB TECHNOLOGY nutzen, wird aufgrund der Originalunterschrift des Unterschriftenverzeichnisses mit einer Fotokopie gehandelt.) Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn der Bevollmächtigte nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist oder das Original der notariell beglaubigten Vollmacht zum KEP-Thema (Vollmacht Beispiel). Wenn Sie einen Tarif mit E-Unterschrift ausgewählt haben, müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten das E-Unterschrift-Antragsformular, ein Fotoausweis oder ein anderes offizielles Dokument, und eine Kopie davon, sowie der Handelskammer-Tätigkeitsnachweis, der nicht älter als 6 Monate ist, und eine Fotokopie des Unterschriftenverzeichnisses des Firmenvertreters im KEP-Antragsdokument zusammen mit einer persönlichen Identitätsüberprüfung durch die verantwortliche Person im Identitätsüberprüfungszentrum enthalten sein. Mit dem Unternehmens-KEP-Konto und dem ausgewählten E-Signatur-Paket kann die Identitätsüberprüfung für die Person, die die E-Signatur erhalten wird, im Zentrum, in unserer Filiale und bei unseren TNB TECHNOLOGY-Vertriebspartnern durchgeführt werden. Es kann auch beim Notar durchgeführt werden
Firmen-KEP-Antrag: Wenn eine juristische Person eine MERSİS-Nummer hat, ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder des Aktivitätsnachweises, der von den Handelsregisterämtern ausgestellt wurde, erforderlich. Diese muss im Einklang mit den im notariell beglaubigten Unterschriftenverzeichnis aufgeführten Vollmachten unterschrieben und gestempelt sein. Verpflichtungserklärung für Unternehmenskunden. Für die Identitätsfeststellung der von juristischen Personen als Geschäftsbevollmächtigte festgelegten Personen sind ein Personalausweis, ein Reisepass, ein Führerschein, ein Anwaltsnachweis oder ein anderes offizielles Dokument mit Foto erforderlich. Bei Unternehmen, die den Identitätsprüfungsservice von TNB TECHNOLOGY nutzen, wird aufgrund des Originals oder einer beglaubigten Kopie des Unterschriftenverzeichnisses gehandelt. Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn der Bevollmächtigte nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist oder die beglaubigte Originalvollmacht zum KEP-Thema (Muster-Vollmacht). Wenn Sie einen Tarif mit E-Signatur ausgewählt haben, sind zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten das E-Signatur-Antragsformular und eine Kopie des Ausweises oder eines anderen offiziellen Dokuments mit Foto sowie eine Kopie des Unterschriftenverzeichnisses des Firmenvertreters im KEP-Antragsdokument zusammen mit einer persönlichen Identitätsüberprüfung durch die verantwortliche Person im Identitätsüberprüfungszentrum erforderlich. Mit dem Unternehmens-KEP-Konto und dem ausgewählten E-Signatur-Paket kann die Identitätsüberprüfung für die Person, die die E-Signatur erhalten wird, im Zentrum, in unserer Filiale und bei TNB TECHNOLOGY-Vertriebspartnern sowie beim Notar durchgeführt werden.
Firmen-KEP-Antrag: Wenn eine juristische Person eine MERSİS-Nummer hat, ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder des Aktivitätsnachweises, der von den Handelsregisterämtern ausgestellt wurde, erforderlich. Diese muss im Einklang mit den im notariell beglaubigten Unterschriftenverzeichnis aufgeführten Vollmachten unterschrieben und gestempelt sein. Verpflichtungserklärung für Unternehmenskunden. Für die Identitätsfeststellung der von juristischen Personen als Geschäftsbevollmächtigte festgelegten Personen sind ein Personalausweis, ein Reisepass, ein Führerschein, ein Anwaltsnachweis oder ein anderes offizielles Dokument mit Foto erforderlich. Bei Unternehmen, die den Identitätsprüfungsservice von TNB TECHNOLOGY nutzen, wird aufgrund des Originals oder einer beglaubigten Kopie des Unterschriftenverzeichnisses gehandelt. Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn der Bevollmächtigte nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist oder die beglaubigte Originalvollmacht zum KEP-Thema (Muster-Vollmacht). Wenn Sie einen Tarif mit E-Signatur ausgewählt haben, sind zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten das E-Signatur-Antragsformular und eine Kopie des Ausweises oder eines anderen offiziellen Dokuments mit Foto sowie eine Kopie des Unterschriftenverzeichnisses des Firmenvertreters im KEP-Antragsdokument zusammen mit einer persönlichen Identitätsüberprüfung durch die verantwortliche Person im Identitätsüberprüfungszentrum erforderlich. Mit dem Unternehmens-KEP-Konto und dem ausgewählten E-Signatur-Paket kann die Identitätsüberprüfung für die Person, die die E-Signatur erhalten wird, im Zentrum, in unserer Filiale und bei TNB TECHNOLOGY-Vertriebspartnern sowie beim Notar durchgeführt werden
Nach den gesetzlichen Bestimmungen, die vom GİB (Finanzministerium der Türkei) veröffentlicht wurden, wurde mit der Veröffentlichung des Generalvermerks zum Steuergesetz mit der Nummer 397 das elektronische Rechnungssystem (e-Fatura System) eingeführt. Das e-Fatura System ist der allgemeine Begriff für Anwendungen, die gemäß den festgelegten Standards erstellt wurden, um den sicheren und gesunden Umlauf von e-Rechnungen zwischen den Parteien zu gewährleisten. Die Nutzer des e-Fatura Systems können anderen registrierten Nutzern e-Rechnungen senden, von ihnen e-Rechnungen erhalten und die gesendeten oder erhaltenen e-Rechnungen auf ihren Computern speichern und sie bei Bedarf elektronisch vorlegen. Gemäß dem Generalvermerk zum Steuergesetz mit der Nummer 416 können Steuerpflichtige, die gemäß Artikel 232 des Steuergesetzes mit der Nummer 213 eine Rechnung ausstellen müssen, das e-Fatura System nutzen. Steuerpflichtige, die e-Rechnungen erstellen und senden möchten, müssen zunächst ein Benutzerkonto im e-Fatura System erstellen. Die registrierten Steuerpflichtigen können das e-Fatura System über Integration oder über das e-Fatura Portal nutzen
Die E-Rechnung hat rechtlich gesehen die gleiche Bedeutung wie die Papierrechnung, sie unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht. Jedoch bietet die E-Rechnung aufgrund der Prozesse wie Erstellung, Versand, Versand und Aufbewahrung im Vergleich zur Papierrechnung durch die Zeit- und Ortsersparnis deutliche Vorteile als digitale Anwendung
Nach dem Übergang zum E-Rechnungssystem können Sie weiterhin 7 Tage lang Papierrechnungen ausstellen
Ein Konnektor ist ein Modell, bei dem der Steuerpflichtige, wenn keine spezielle Zusammenarbeit oder direkte Integration zwischen dem von ihm verwendeten ERP-, Buchhaltungs- und Vor-Buchhaltungssoftware und dem speziellen Integrator besteht, die Fakturierung durch eine Zwischensoftware des speziellen Integrators ermöglicht
Im E-Rechnungssystem gibt es zwei verschiedene Szenariotypen, nämlich "Grundlegend" und "Handelsüblich". Grundlegende Rechnungen haben keine Annahme- oder Ablehnungsoptionen und werden daher häufiger für Dienstleistungsrechnungen verwendet. Auf der Grundlage von Grundrechnungen können "Rücksende" -Rechnungen ausgestellt oder über externe Wege (KEP-NOTER) storniert werden. Eine Handelsrechnung ist ein Rechnungsszenario, bei dem innerhalb gesetzlicher Fristen Antwortoptionen "Annahme" und "Ablehnung" vorhanden sind. Im Jahr 2017 wurden dem System zwei weitere Szenarien für Grund- und Handelsrechnungen hinzugefügt. Diese Szenarien sind "Passagierbegleitende Ware" (Tax free) und "Exportregistrierte Rechnung"